FAQ

Hie finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Bürgerenergiegenossenschaft Neue Energie Buchdorf eG (kurz NEB eG) ist ein Zusammenschluss vieler Bürger in der Gemeinde Buchdorf. Wir möchten die Energiewende in der Gemeinde Buchdorf gemeinsam – in Bürgerhand – voranbringen.

In Bürgerhand bedeutet, dass alle Anlagen, die wir errichten und betreiben, den Mitgliedern zusammen gehören.

Mit dem Bewusstsein, dass die Energiewende nicht “von oben“ verordnet, sondern vielmehr von der Basis umgesetzt und gelebt werden muss, trafen sich einige Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Buchdorf im November 2022 um erste Ideen zu sammeln, wie dies umgesetzt werden könnte. Nach einigen Informationsveranstaltungen gab es Dezember 2023 konkret die Idee, eine Bürgerenergiegenossenschaft zu gründen. Wir haben die Idee in die Tat umgesetzt und am 26.01.2024 eine Gründungsversammlung mit damals 182 Gründungsmitgliedern in Buchdorf abgehalten. Wir beginnen jetzt, Photovoltaikanlagen auf Dächern der Gemeinde zu bauen und planen den Bau eines Windrads.

Eine Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung gleiches Stimmrecht besitzen. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat und den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren und die Generalversammlung einzuberufen.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Pluspunkte aus:

  • Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert.
  • Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.
  • Genossenschaften unterliegen einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung durch ihren Dachverband. In unserem Fall ist dies der Genossenschaftsverband Bayern (GVB).
  • Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent (Generalversammlung, Teilnahme am Beirat, Arbeitskreisen und an öffentlichen Vorstandssitzungen).

Wir freuen uns immer darüber, wenn sich Personen für die NEB eG interessieren und sich darüber hinaus engagieren möchten. Denn der Erfolg der NEB eG ist Teamarbeit. Was wäre Ihr Beitrag?

Als Mitglied bei der NEB eG sind Sie Teil unserer Gemeinschaft und ein wichtiger Umweltakteur. Das gilt auch für Familienangehörige wie Lebenspartner, Kinder oder Enkel (bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung der Erziehungsberechtigten). Mit der finanziellen Unterstützung unserer Mitglieder können wir unsere Projekte umsetzen und unsere Ziele einer dezentralen Energieversorgung weiterverfolgen.

Darüber hinaus sind wir besonders daran interessiert, wenn Sie mit uns gemeinsam neue Projekte planen und realisieren möchten, dazu ist keine Mitgliedschaft notwendig.

Vielleicht haben Sie Interesse, sich aktiv bei uns einzubringen und uns mit Ihrer Expertise zu unterstützen. Sprechen Sie uns an!

Mit dem Kapital aus den Geschäftsanteilen werden Projekte geplant und umgesetzt.

  • Anfangs sind dies Photovoltaik-Projekte, da diese relativ einfach und schnell zu verwirklichen sind.
  • Ein wichtiges Projekt ist aber die Errichtung eines Windrads in Buchdorf.
  • Darüber hinaus verfolgen wir den ganzheitlichen Ansatz: wir möchten langfristig ein Energiesystem, in dem Photovoltaik, Wind, E-Mobilität und evtl. auch Wärme integriert sind und zusammenspielen.

Sie helfen uns, die Energiewende in unserer Region anzugehen und umzusetzen. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Erfolg der Energiewende für alle Generationen.

Gemäß der Satzung dürfen:

  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Mitglied der NEB eG werden und Geschäftsanteile zeichnen. Der Aufnahme stimmt der Vorstand zu.

Gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands ist die Mitgliedschaft eingeschränkt auf Bürger mit Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz in der Gemeinde Buchdorf sowie Firmen mit Hauptsitz in der Gemeinde Buchdorf.

Es ist jederzeit möglich, über unser Internetseite ein Mitglied der NEB eG zu werden.

1. Den Mitgliedsantrag finden Sie im Downloadbereich.

2. Senden Sie uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung per E-Mail oder auf dem Postweg zu oder werfen Sie diese in unseren Briefkasten am Rathausplatz 5 ein.

3. Darauf erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Antrages auf Mitgliedschaft in der NEB eG.

4. Ihr Pflichtanteil wird danach von Ihrem Konto eingezogen und Sie sind Mitglied der NEB eG.

Sie können sich an der NEB eG beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben/zeichnen.

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 100,- EUR. Dies ist auch der Pflichtanteil.

Falls eine Zeichnung von weiteren Geschäftsanteilen möglich ist, können Sie sich mit mehr als einem Anteil an der NEB eG beteiligen.

Beispiel: Sie zeichnen 5 Geschäftsanteile, so errechnet sich die Zahlungssumme wie folgt: 5 x 100,- EUR.

Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden, deren Höhe sich nach dem Erfolg der Gesellschaft richtet, ausgeschüttet.

Derzeit ist die Zeichnungssumme auf 10.000 EUR (= 100 Anteile x 100 EUR) je Mitglied begrenzt.

Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 100,- EUR pro Mitglied. Dieser Betrag kann jederzeit erhöht werden (jeweils in 100,- EUR-Schritten), falls eine Zeichnungsrunde gestartet wurde und die Maximalanzahl an 100 Geschäftsanteilen nicht überschritten wird.

Wie bei der Erstzeichnung stimmt der Vorstand mit seiner Unterschrift auf der Beteiligungserklärung zu.

Die Mitgliedschaft muss schriftlich und gemäß der Satzung mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Die Kündigung kann nach §5 Abs. 3 der Satzung erstmals zum Ende des vierten Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs der jeweiligen Geschäftsanteile ausgesprochen werden.

Die Kündigungsfrist ist relativ lang, da es sich bei den von der NEB eG gebauten Anlagen um langfristige Investitionsgüter handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können. Sie können aber jederzeit Ihre Geschäftsanteile an ein anderes Mitglied ohne Wartezeit übertragen, solange dieses Mitglied noch nicht die Maximalanzahl von 100 Geschäftsanteilen erreicht hat.

Es ist auch möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen). Hier gilt die gleiche Kündigungsfrist.

Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.

Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit all unseren Anlagen erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.

Etwaige Risiken, wie z.B. der Ausfall einer gebauten Anlage, werden versichert.

Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern. Wir richten uns dabei immer nach den aktuell gültigen Steuersätzen.

Keine. Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich.

Wir investieren nur in Projekte, die wir vorher ausführlich auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Hierbei werden wir durch den Aufsichtsrat und den Genossenschaftsverband Bayern geprüft (GBV). Es werden auch immer alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen.

Trotz jeder Vorsicht und können natürlich auch Umstände eintreten, die nicht absehbar waren und nicht versicherbar sind. Ein solcher Ausfall betrifft Einzelprojekte und nicht sofort die ganze Genossenschaft. Im Ernstfall einer Insolvenz der Genossenschaft haften Sie nur mit Ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Das Logo verbindet viele Aspekte unserer Vision:

  • Stilistisches “b” für die Gemeinde Buchdorf bzw. die Orte Buchdorf und Baierfeld
  • Logo besteht aus 3 sich ergänzenden Bahnen für den Verbrauch (linke Seite): Wärme (rot), Mobilität (blau), Strom (grün)
  • Logo besteht aus 3 sich ergänzenden Bahnen für die Erzeugung (rechte-obere Seite): Photovoltaik (gelb), Wind (blau), Biomasse (grün)
  • Kleiner Kreis als Symbol für Netze als Bindeglied zwischen Verbrauch und Erzeugung
  • Das Logo stellt einen Pfad als Symbol für die Transformation aber auch einen Ringschluss als Symbol für die Nachhaltigkeit dar
  • Das Gesamtlogo versinnbildlicht das Zusammenspiel der Sektoren und Erzeugungsformen. Das Gesamtziel kann nur durch das Zusammenspiel vieler einzelner aufeinander abgestimmter Projekte erreicht werden. Einzelne Maßnahmen sind zu wenig.